Es sind nur noch wenige Wochen bis zum 17. Dezember 2023. Bis dahin haben Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden Zeit, ein internes Hinweisgebersystem aufzubauen. So sieht es das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vor. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und staatliche Stellen gilt das Gesetz bereits seit Mitte des Jahres.
Wer jetzt noch keine interne Meldestelle eingerichtet hat, muss also schnell handeln! In unserem Webcast erfahren Sie alles zur Regulatorik hinter dem HinSchG und wie Sie mithilfe digitaler Lösungen von PwC den Anforderungen fristgerecht entsprechen.